Allgemeine Geschäftsbedingungen

fix.point Axel Lettmann
Am Industriepark 10
D-46562 Voerde
 
Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen sind ausschliesslich nachstehende Vertragsbedingungen massgebend, soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle Verkäufe und Lieferungen vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Bestandteil eines mit uns geschlossenen Vertrages, wenn ihre Anwendbarkeit mit uns ausdrücklich vereinbart wird. Im Übrigen ist ihre Wirksamkeit, ohne dass es eines Widerspruchs im Einzellfall bedarf, ausgeschlossen.
 
Der Mindestbestellwert beträgt 30,- Euro.
 
Angebote
Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend. Die Verpflichtung zur Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrages durch schriftliche Bestätigung ein. Telegrafische, telefonische und mündliche Ergänzungen, Sondervereinbarungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
 
Preise
Unsere Preise sind freibleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss. Die Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, nur bei Abnahme von Originalpaketen in Werksabgabemengen. Bei sogenannten Anbruchmengen oder bei Sonderbeschaffung behalten wir uns eine besondere Berechnung vor oder die Lieferung von Mindestmengen eines Originalpaketes.
 
Versand, Porto und Verpackung
Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei Bestellungen unter 100,- Euro  Warenwert wird ein Pauschalbetrag von 7,- Euro brutto für Verpackung und Lieferkosten berechnet. Für Lieferungen zu den deutschen Inseln müssen wir zusätzliche Frachtkosten erheben. Diese kann der Kunde unter der Telefonnummer 0281-4755550 erfragen.
 
Ausland
Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
 
Zahlung
Bei Vorauskasse oder EC- Karte erhalten Sie 5% Skonto. Bei erteiltem Bankeinzug erfolgt die Belastung mit dem  Versand der Ware unter Abzug von 5% Skonto.
 
Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift
Bei einer Online-Bestellung mittels Lastschrift (erkennbar durch Angabe der Kontonummer, Bankleitzahl und Name der Bank), ermächtigt der Absender der Bestellung hiermit die Firma fix.point Axel Lettmann widerruflich, die fälligen Beträge zu Lasten seines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Zahlungen mittels Lastschrift, hat der Besteller für die nötige Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Rücklastschriftgebühren und entstandene Bearbeitungsgebühren gehen zu Lasten des Bestellers.
 
Zahlungsverzug
Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Verkäufer entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Besteller ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, in Verzug geratene Forderungen an ein Inkasso-Büro weiter zu geben.
 
Lieferzeit
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ersatzansprüche bei Überschreitung unverbindlicher Liefertermine bestehen nicht. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Streik, Betriebsstörung, Material- und Energiemangel berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, soweit es wirtschaftlich Vertretbar ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
 
Ausführung
Die Ausführung der bestellten Ware ist, soweit es Massenartikel betrifft, die handelsübliche. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, stellen nur branchenübliche unverbindliche Annährungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Muster, die einem Auftrag zugrunde liegen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Änderungen in der technischen Ausführung unserer Ware bleiben - ohne besondere Benachrichtigung des Bestellers - vorbehalten, sofern der Wert und die Verwendbarkeit der angebotenen Ware hierdurch nicht beeinträchtigt wird. In der Lieferung entsprechend DIN-, EN- und ISO-Normen liegt keine Zusicherung von Eigenschaften der gelieferten Ware.
 
Mängelhaftung
Der Abnehmer hat gelieferte Ware nach DIN ISO 898, Rest nach DIN 267 bzw. 522 zu prüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Für nachweislich fehlerhaft gelieferte Ware wird nach Wahl des Lieferanten Ersatz geliefert oder Gutschrift geleistet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, auch insoweit wegen fahrlässiger, unerlaubter Handlung auf die Vorschriften des BGB gestützt werden, sind ausgeschlossen. Dies trifft auch bei Fehlen einer zugesagten Eigenschaft zu.
 
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie sonstiger aus früheren Lieferungen stammender Forderung, Eigentum des Lieferers. Besteht ein Kontokorrent, so bleibt sie Eigentum des Lieferers bis zur Tilgung seiner Gesamtforderung. Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Zahlung wird mangels abweichender Vereinbarung auf den ältesten Rückstand angerechnet. Die Ware darf der Abnehmer als Wiederverkäufer im ordentlichen Geschäftsverkehr veräussern, nicht jedoch nach Zahlungseinstellung oder Eintritt des Verzuges. Der Abnehmer darf die Vorbehaltsware in gleichen Rahmen be- und verarbeiten, zusammensetzen und die so entstandene neue Sache weiterveräussern. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Lieferers gestattet. Wird die Vorbehaltsware gepfändet, so hat der Abnehmer dem Lieferer unverzüglich unter abschriftlicher Übersendung des Pfändungsprotokolls Nachricht zu geben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme des Vorbehaltsgutes nach Mahnung berechtigt. Die Kosten der Rücknahme trägt der Besteller. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
 
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche  zwischen dem Besteller und dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Für den Fall, dass der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Voerde als ausschliesslicher Gerichtsstand bestimmt.
 
Schlussbestimmungen
Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinflusst. Bezüglich der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt das, was im Rahmen des rechtlich zulässigen, der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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