Allgemeine Geschäftsbedingungen
fix.point Axel Lettmann
Am Industriepark 10
D-46562 Voerde
Für
alle Verträge, Lieferungen und Leistungen sind ausschliesslich
nachstehende Vertragsbedingungen massgebend, soweit keine abweichende,
schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind für alle Verkäufe und Lieferungen vereinbart.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann
Bestandteil eines mit uns geschlossenen Vertrages, wenn ihre
Anwendbarkeit mit uns ausdrücklich vereinbart wird. Im Übrigen ist ihre
Wirksamkeit, ohne dass es eines Widerspruchs im Einzellfall bedarf,
ausgeschlossen.
Der Mindestbestellwert beträgt 30,- Euro.
Angebote
Angebote
sind, wenn nicht anders vereinbart, freibleibend. Die Verpflichtung zur
Lieferung tritt erst nach Annahme des Auftrages durch schriftliche
Bestätigung ein. Telegrafische, telefonische und mündliche Ergänzungen,
Sondervereinbarungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Preise
Unsere
Preise sind freibleibend bis zum endgültigen Vertragsabschluss. Die
Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, nur bei Abnahme von
Originalpaketen in Werksabgabemengen. Bei sogenannten Anbruchmengen
oder bei Sonderbeschaffung behalten wir uns eine besondere Berechnung
vor oder die Lieferung von Mindestmengen eines Originalpaketes.
Versand, Porto und Verpackung
Der
Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei
Bestellungen unter 100,- Euro Warenwert wird ein Pauschalbetrag von
7,- Euro brutto für Verpackung und Lieferkosten berechnet. Für
Lieferungen zu den deutschen Inseln müssen wir zusätzliche Frachtkosten
erheben. Diese kann der Kunde unter der Telefonnummer 0281-4755550
erfragen.
Ausland
Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
Zahlung
Bei
Vorauskasse oder EC- Karte erhalten Sie 5% Skonto. Bei erteiltem
Bankeinzug erfolgt die Belastung mit dem Versand der Ware unter Abzug
von 5% Skonto.
Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift
Bei
einer Online-Bestellung mittels Lastschrift (erkennbar durch Angabe der
Kontonummer, Bankleitzahl und Name der Bank), ermächtigt der Absender
der Bestellung hiermit die Firma fix.point Axel Lettmann widerruflich,
die fälligen Beträge zu Lasten seines Kontos mittels Lastschrift
einzuziehen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist,
besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur
Einlösung. Bei Zahlungen mittels Lastschrift, hat der Besteller für die
nötige Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Rücklastschriftgebühren und
entstandene Bearbeitungsgebühren gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungsverzug
Gerät
der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage
in Verzug, lässt er Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist
der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche
Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen, sämtliche
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Verkäufer ist darüber hinaus
berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in
Höhe von 10% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Verkäufer
entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Besteller ist
berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Verkäufer kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, in
Verzug geratene Forderungen an ein Inkasso-Büro weiter zu geben.
Lieferzeit
Angaben
über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ersatzansprüche
bei Überschreitung unverbindlicher Liefertermine bestehen nicht.
Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse,
insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Streik,
Betriebsstörung, Material- und Energiemangel berechtigen uns, die
Lieferung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit zu verlängern oder, soweit es wirtschaftlich Vertretbar ist,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
Ausführung
Die
Ausführung der bestellten Ware ist, soweit es Massenartikel betrifft,
die handelsübliche. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, stellen nur
branchenübliche unverbindliche Annährungswerte dar, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Muster, die einem Auftrag
zugrunde liegen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet worden. Änderungen in der technischen
Ausführung unserer Ware bleiben - ohne besondere Benachrichtigung des
Bestellers - vorbehalten, sofern der Wert und die Verwendbarkeit der
angebotenen Ware hierdurch nicht beeinträchtigt wird. In der Lieferung
entsprechend DIN-, EN- und ISO-Normen liegt keine Zusicherung von
Eigenschaften der gelieferten Ware.
Mängelhaftung
Der
Abnehmer hat gelieferte Ware nach DIN ISO 898, Rest nach DIN 267 bzw.
522 zu prüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Für nachweislich
fehlerhaft gelieferte Ware wird nach Wahl des Lieferanten Ersatz
geliefert oder Gutschrift geleistet. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, auch insoweit wegen
fahrlässiger, unerlaubter Handlung auf die Vorschriften des BGB
gestützt werden, sind ausgeschlossen. Dies trifft auch bei Fehlen einer
zugesagten Eigenschaft zu.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises,
sowie sonstiger aus früheren Lieferungen stammender Forderung, Eigentum
des Lieferers. Besteht ein Kontokorrent, so bleibt sie Eigentum des
Lieferers bis zur Tilgung seiner Gesamtforderung. Akzepte, Wechsel und
Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Zahlung wird
mangels abweichender Vereinbarung auf den ältesten Rückstand
angerechnet. Die Ware darf der Abnehmer als Wiederverkäufer im
ordentlichen Geschäftsverkehr veräussern, nicht jedoch nach
Zahlungseinstellung oder Eintritt des Verzuges. Der Abnehmer darf die
Vorbehaltsware in gleichen Rahmen be- und verarbeiten, zusammensetzen
und die so entstandene neue Sache weiterveräussern. Darüber
hinausgehende Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignung
sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Lieferers gestattet. Wird
die Vorbehaltsware gepfändet, so hat der Abnehmer dem Lieferer
unverzüglich unter abschriftlicher Übersendung des Pfändungsprotokolls
Nachricht zu geben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme des
Vorbehaltsgutes nach Mahnung berechtigt. Die Kosten der Rücknahme trägt
der Besteller. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort
für sämtliche Ansprüche zwischen dem Besteller und dem Verkäufer ist
der Sitz des Verkäufers. Für den Fall, dass der Besteller Kaufmann im
Sinne des HGB ist, wird Voerde als ausschliesslicher Gerichtsstand
bestimmt.
Schlussbestimmungen
Wenn eine
Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sind, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht beeinflusst. Bezüglich der unwirksamen oder
nichtigen Bestimmung gilt das, was im Rahmen des rechtlich zulässigen,
der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.